Unterstützungsfonds

1. Organisation

Der Elternvereinigung KZO unterhält einen Unterstützungsfonds. Das Konto des Fonds wird vom Kassier verwaltet. Über die Ausrichtung von Beiträgen entscheidet der Vorstand.

Vor einer Ausrichtung von Beiträgen erfolgt eine Koordination mit dem ‚Lämpefond’ der Lehrerschaft der KZO.

2. Äufnung des Fonds

Der Fonds wird gespiesen durch

  • freiwillige Beiträge
  • Einlagen aus dem Vereinsvermögen gemäss Beschluss der Vereinsversammlung.

3. Zweck des Fonds

Der Fonds dient der kurzfristigen Überbrückung von finanziellen Notlagen von Schülerinnen und Schülern der KZO im Zusammenhang mit deren Ausbildung.

Es können auch Anerkennungs- oder Unkostenbeiträge für ausserordentliche Leistungen oder Beiträge mit anderer Zweckbestimmung gewährt werden, soweit diese mit den Zielen der Elternvereinigung KZO vereinbar sind.

Es werden in der Regel Beiträge ohne Rückzahlungspflicht ausgerichtet.

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